Zur Entstehung
Die „Charta der Rechte des Kindes vor, während und nach der Geburt“ wurde innerhalb der ISPPM erarbeitet und 2005 verabschiedet.
Der völkerrechtlichen Vereinbarung der UN-Kinderrechtskonvention mangelt es an Deutlichkeit in Bezug auf die vorgeburtliche Lebenszeit. Darum ist die ISPPM 2014 Mitglied bei der „Nationalen Coalition Deutschland – zur Umsetzung der Kinderrechte in nationales Recht – geworden, um die Inhalte der ISPPM Charta auf die nationale und internationale Ebene der UN-Kinderrechtskommission zu tragen.
Den Text der Charta der “Rechte des Kindes” finden Sie hier.