„Wunsch-Ultraschall“ wegen kindlicher Gesundheitsbelastung ab 2021 gesetzlich untersagt.

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„Wunsch-Ultraschall“ wegen kindlicher Gesundheitsbelastung ab 2021 gesetzlich untersagt.

Gemeinsame Presseerklärung von ISPPM und GreenBirth e.V. Zur Pressemitteilung

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